Informationen zum Rettungstaucher
in der Wasserwacht

Fließwasserretter der Wasserwacht

Wasserrettungseinsätze an Seen, Flüssen oder auch bei Hochwasserlagen sind in vielen Fällen nicht durch Apnoe tauchen (Tauchen ohne Atemgerät) durchführbar. Insbesondere wenn ein längerer Aufenthalt unter Wasser notwendig ist. Hierfür hat die Wasserwacht spezielle Taucher, die für Taucheinsätze unter entsprechenden Bedingungen ausgebildet und trainiert sind. Neben der körperlichen Belastung ist die mentale Belastung eines solchen Einsatzes nicht zu unterschätzen und benötigt eine entsprechende Vorbereitung.


Die Ausbildungen Signalmann und Rettungstaucher

Die Wasserwacht benötigt an Seen, Flüssen und im Katastrophenfall zur Durchführung des Wasserrettungsdienstes Signalmänner, Taucher und die entsprechenden Ausbilder Tauchen, sowie die notwendigen Zusatzausbildungen. Kenntnisse und Fertigkeiten im Tauchen werden in Lehrgängen vermittelt. Die entsprechenden Ausbildungen werden mit einer Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung ist dann die zuständige Leitung zur Ausstellung einer entsprechenden Urkunde berechtigt. Die Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Tauchen (APV-T) bestimmt die das Tauchen in der Wasserwacht betreffenden Regelungen.


Ausbildung zum Signalmann (20 UE)

Vorraussetzungen

- Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
- Bei Minderjährigen, schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung
- Mitgliedschaft in der BRK Wasserwacht
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) Silber oder Gold (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Grundausbildung (nicht älter als 2 Jahre) oder Erste-Hilfe-Training (nicht älter als 1 Jahr)
- Sanitätsausbildung (SAN A/B)
- Wasserretter
- Funkeinweisung- und verpflichtung
- Gesundheitliche Eignung nach GUV-R 2101 (formlose Bestätigung des Arztes, nicht älter als 1 Jahr)

Theoretische Ausbildung

- Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz (GUV-R 2101)
- Dienstvorschriften und Führen des Taucher-Dienstbuches / Logbuches
- Physikalische Grundlagen des Tauchens
- Erkennen von Krankheiten und Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Theorie zur Praxis
- Grundkenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Leichttauchgeräten
- Grundkenntnisse über aufbau und Wirkungsweise von Taucherauftriebsmitteln
- Grundkenntnisse und Durchführung der verschiedenen Tauchertätigkeiten
- Austauchtabellen, Berechnung von Tauchgängen
- Tauchen unter erschwerten Bedingungen (Strömung, Eis, geschlossene Räume, Dunkelheit, kontaminiertes Gewässer, Schifffahrt)
- Tauchen in höher gelegenen Gewässern (Bergseen)
- Knotenkunde
- Anlegen der Taucherausrüstung
- Sicherung des Tauchers mit der Signalleine ( Sicherheitsleine)
- Leinenzugzeichen und andere Verständigungsmöglichkeiten
- Führung der Signalleine
- Suchtechnik
- Verhalten während der Führung des Tauchers (z. B. Konzentration auf den Taucher)
- Notsituation bzw. Maßnahmen bei:
  => Panik
  => Verhaken des Tauchers
  => ununterbrochen heftig aufsteigenden Blasen (mögliche Ursachen: Tauchgerät defekt, Taucher hat Mundstück verloren)
  => nicht regelmäßigem Blasenrhythmus
  => fehlende Atmung
  => Leinenblockade (Signale nicht erkennbar)
- Natur- und Umweltschutz

Praktische Ausbildung

- Wiederholung Knoten
- Wiederholung Leinensicherung
- Leinenslalom an Land
- Leinenführung im Wasser
- Leinenführung bei erschwerten Bedingungen (Strömung, Eis, geschlossene Räume, Dunkelheit, kontaminiertes Gewässer, Schifffahrt)
- Anlegen der Taucherausrüstung
- Überprüfung des Tauchers und seinen Gerätschaften
- Übung verschiedener Suchmethoden
- Übung laut Formblatt T 1-P
- "Prüfungsbogen Signalmann"


Ausbildung zum Rettungstaucher (105 UE)

Vorraussetzungen

- Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
- Bei Minderjährigen, schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung
- Mitgliedschaft in der BRK-Wasserwacht
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) Silber oder Gold (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Grundausbildung (nicht älter als 2 Jahre) oder Erste-Hilfe-Training (nicht älter als 1 Jahr)
- Sanitätsausbildung (SAN A/B)
- Wasserretter
- Funkeinweisung und Verschwiegenheitsverpflichtung
- Gesundheitliche Eignung nach G31 Überdruck (nicht älter als 1 Jahr)

Theoretische Ausbildung

- Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz (GUV-R 2101)
- Dienstvorschriften und Führen des Taucher-Dienstbuches
- Tauchphysik
- Gerätekunde:
  => Betriebssicherheitsverordnung
  => Aufbau und Wirkungsweise der Tauchgeräte und sonstiger Tauchausrüstungen
  => Kompressorenkunde und Füllen von Druckgasflaschen
  => Pflege und Instandhaltung von Gerätschaften , Tauchhygiene
- Tauchmedizin:
  => Physiologie, Anatomie, Ernährung vor dem Tauchen
  => Temperatur
  => Wirkung des Druckes (Drucksteigerung, Druckabfall, erhöhter Partialdruck, Druckausgleich)
  => Taucherkrankheiten und andere Erkrankungen
  => Tauchpsychologie
  => Druckkammerbehandlung
- Tauchgangsberechnung:
  => Luftbedarf
  => Austauchtabelle
  => Wiederholungstauchgänge
  => Bergsee
- Tauchpraxis:
  => Leinenzugzeichen und andere Verständigungsmöglichkeiten
  => Einsatzmöglichkeiten, Suchmethoden und Orientierungstauchen
  => Kennzeichnung und Sicherung von Einsatzstellen
  => Tauchen unter erschwerten Bedingungen( Strömung, Eis, geschlossene Räume, Dunkelheit, kontaminiertes Gewässer, Schifffahrt)
  => Vorbereiten eines Taucheinsatzes und Anlegen der Ausrüstung
  => Vorbereiten eines Tauchganges: Einstieg, Abstieg, Arbeiten, Aufstieg
- Notsituationen bzw. Verhalten bei:
  => Panik
  => Verhaken des Tauchers
  => defektem Tauchgerät (Unterbrechung der Luftzufuhr, Abblasen des Atemreglers, anderen Mängeln)
  => Leinenblockade (Signale nicht erkennbar)
- Natur- und Umweltschutz
- Allgemeine Prüfungsvorbereitung in Frage und Antwort

Ausbildung in Praxis an Land

- Gerätekunde - ABC - Ausrüstung, Tauchgerät und Zusatzausrüstung
- Montage der Gerätschaften und Funktionsprüfung
- Erklärung der Wirkungsweise und Funktion von Taucherauftriebsmitteln
- Planung und Vorbereitung von Tauchgängen, Bereitstellen und Anlegen der Tauchausrüstung
- Knotenkunde, Leinenführung und Leinenslalom
- Suchmethoden, Orientierungstauchen, Retten, Bergen
- Kompasskunde
- Instandhaltung von Tauchgeräten, Tauchhygiene und Desinfektion
- Unterweisung Kompressor

Ausbildung im Schwimmbecken mit klarer Sicht

Ausbildung mit ABC-Ausrüstung
- Einweisung in die ABC-Ausrüstung
- Übungen mit der ABC-Ausrüstung
- Einführung Schnorcheln mit Abtauchen, Druckausgleich, 3x25 m Streckentauchen mit je 1 min. Pause
- Tauchbrille unter Wasser abnehmen, aufsetzen und ausblasen
- Zwei verschiedene Sprünge (Fußsprung vorwärts und rückwärts) von 1 m Höhe oder Beckenrand
- 1000m Schnorcheln in Brust- und Rückenlage ohne Armbewegung
- 500m Schnorcheln mit einer Flosse und Armbenutzung
- 35m Streckentauchen
- 60 sek. Zeittauchen unter Zurücklegung einer Strecke von min. 10m
- Fachgerechte Rettung eines "verunglückten" Gerätetauchers vom Beckengrund:
=> 100m Anschwimmen
=> anschließend 200m Transportschwimmen
=> Ablegen der Ausrüstung, an Land bringen und Demonstration von Reanimationsmaßnahmen

Ausbildung mit Tauchgerät
- 2 Sprünge aus einer Höhe von 1m, Fußsprung vor- und rückwärts
- 200m Schnorcheln
- Tauchbrille ausblasen
- Tauchen ohne Tauchbrille, min. 1 Minute
- Mit Hilfe kombinierter Tarier- und Rettungsmittel (DIN EN 12628) und Tariermittel (DIN EN 1809) im Wasser schweben und mit Partner min. 2 min. simulierte Wechselatmung ohne Flossenbewegung
- Wechsel eines Tauchgerätes unter Wasser
- Gerät aus 25m antauchen und anlegen
- Leinenzieltauchen aus min. 20m Entfernung mit verdunkelter Tauchbrille
- Retten eines verunglückten Tauchers
- Kontrollierter Notaufstieg
- Lösen von Muskelkrämpfen
- Mindestens 30 sek. Atmen aus einem abblasenden Lungenautomaten
- Wiedererlangen des aus dem Mund herausgenommenen, losgelassenen und hinter den Rücken hängenden Lungenautomaten
- Kombiniertes Tariermittel mit dem Mund befüllen und anschließend 1 Minute schweben
- Inflator ab- und ankuppeln
- Ab- und Anlegen des Gewichtssystems an der Oberfläche und am Grund des Schwimmbeckens

Ausbildung im Freiwasser
Ausbildung mit ABC- und Tauchausrüstung
Übungen sind in Anlehnung an entsprechenden Übungen im Schwimmbecken vom Tauchausbilder auszuwählen
Ausbildung mit Tauchgerät
Nach erfolgreicher Beendigungder bisherigen Ausbildung kann mit Tauchabstiegen im Freiwasser begonnen werden.
Es werden Tauchgänge in zunehmender Tiefe bis maximal 20 m durchgeführt. Während der ersten Tauchgänge begleitet ein Ausbilder den Anwärter. Weitere Tauchgänge können durch einen erfahrenen Taucher gemäß GUV - R 2101, Ziffer 5.4.4, begleitet werden. Es wird vom leitenden Ausbilder individuell beauftragt und handelt nach dessen Weisung zeigt der Tauchanwärter entsprechenden Sicherheit, kann auf eine Begleitung unter Wasser verzichtet werden. Der Ausbilder muß bei folgenden Übungen an der Tauchstelle anwesend sein:
- Übungen laut Formblatt T2-P, "Prüfungsbogen Rettungstaucher" und andere Übungen bis 20m Tiefe
- Die Ausbildung muß mindestens einen Tauchgang bei Nacht und nach Möglichkeit einen in Strömung beinhalten.
- Weitere Übungen und Arbeiten entsprechend den Tauchmöglichkeiten sind durchzuführen.


Ausbildungsstufen in der BRK Wasserwacht

Ausbildungsstufen der Wasserwacht